Boris Pistorius "denkt die Reserve neu" und brachte jetzt einen Gesetzesentwurf ein, der die Pflicht für alle Reservisten vorschreibt - auch in Friedenszeiten -, Dienste für die Bundeswehr auszuüben. Es ist eine Massenmobilisierung, die an die dunkelsten Zeiten deutscher Historie erinnern.
Um das einmal in Zahlen einzuordnen: Die Bundeswehr behauptet, sie wolle die Zahl der Reservisten auf 200.000 aufbauen. Das ist eines der Hauptargumente für die massive Mobilisierungskampagne. Tatsächlich aber hat die Bundeswehr aktuell bereits aus rund 10 Millionen ehemaligen Soldaten einen Reservistenpool von 860.000 Reservisten, wie sie selbst auf ihrer Website präsentiert. Es wird eben leider nur sonst nicht erwähnt.
Daraus:
"860.000 Reservistinnen und Reservisten gehören zur Allgemeinen Reserve der Bundeswehr. Sie alle waren einmal Teil der Streitkräfte.
Die aktive Reserve wächst. 200.000 Dienstposten werden für Reservistinnen und Reservisten geschaffen...
Grundsätzlich sind alle ehemaligen Soldatinnen und Soldaten, die in der Bundeswehr gedient haben, Teil der Reserve. Dabei ist es egal, ob man Wehrpflichtiger war, freiwillig Wehrdienst geleistet hat, an der Ausbildung Ungedienter teilgenommen oder länger als Soldatin oder Soldat auf Zeit oder Berufssoldatin und Berufssoldat gedient hat."
Alternative Fakten
Jeder Mensch, der nur 1 Tag bei der Bundeswehr eingestellt war, ist Reservist. Nicht alle 860.000 Reservisten haben einen Dienstposten oder nehmen (bisher) an regelmäßigen Übungen teil. Und dennoch sind sie alle rein gesetzlich für diese im Spannungs- und Verteidigungsfall verpflichtbar. Angesichts dieser Zahlen stellt sich die Frage, warum die Bundeswehr und auch Herr Pistorius darüber nicht sprechen, das anscheinend ausklammern und außerhalb dessen aufgrund "Personalmangels" neue Menschen für die Bundeswehr suchen. Man spricht von ca. 50.000-60.000 Reservisten, nicht von realen 860.000. Transparent und richtig wäre es jedoch, festzustellen, dass von 860.000 Reservisten aktuell ca. 50.000-60.000 regelmäßig an Übungen teilnehmen, während über 800.000 zwar nicht "up-to-date" sind, aber dennoch unter das Gesetz fallen und zum Dienst verpflichtet werden können.
Wenn also von einem Aufbau von ca. 50.000 auf 200.000 mittels neuer Rekruten die Rede ist und die bereits bestehenden 800.000 weiteren Reservisten verschwiegen werden, dann ist das eine Verschleierung tatsächlicher Gegebenheiten. Das Naheliegendste und Ehrlichste wäre doch eigentlich, zu sagen, man arbeite daran, alle 860.000 Reservisten auf dem neuesten Stand zu haben. Dann allerdings gäbe es ein massives Legitimationsproblem für den Wehrdienst und man würde seiner eigenen Strategie der Militarisierung der Gesellschaft ein Bein stellen. Denn es geht offensichtlich nicht um 200.000 oder insgesamt 460.000 inkl. Soldaten, sondern um weit über 1 Million insgesamt für den Anfang und ganz aktuell.
Verpflichtung auch in Friedenszeiten
Pistorius` Gesetzesentwurf verpflichtet demnach im Moment der Implementierung des Gesetzes 860.000 Menschen zu Diensten "im Geschäftsbereich der Bundesministeriums für Verteidigung". Diese Formulierung ist nicht nur dehnbar, sie ist für jegliche Arbeiten auslegbar (Bau, Produktion, Infrastruktur, Verwaltung... - siehe die Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse allein für die Bundeswehr). Und sie bezieht sich explizit nicht mehr nur auf den Spannungs- und Verteidigungsfall, sondern auf Friedenszeiten.
Wenn sich jetzt also aktuell noch jemand dazu entscheidet, "freiwillig" einen Wehrdienst bei der Bundeswehr abzuleisten, dann muss ihm klar sein, dass es nicht um ein paar Monate geht, sondern um lebenslange Verfügbarkeit bis zu einem Alter von (noch) 65 Jahren (auch das wird schon in Frage gestellt und eine Erhöhung in Betracht gezogen). Es ist eine Unterschrift, die zu einem (bzw. mehreren) Zwangsdienst(en) führt, völlig egal ob in Kriegs- oder Friedenszeiten.
Ein Tag bei der Bundeswehr bedeutet künftig lebenslängliche Verfügbarkeitspflicht bei unterschiedlicher Dienstdauer zu allen Zeiten.
Da drängt sich die Frage auf, inwiefern das noch grundgesetzkonform sein kann. Zumal angesichts der Verschleierung schon bei den Reservistenzahlen nicht davon auszugehen ist, dass die Bundeswehr in großen Lettern und drei Ausrufezeichen innerhalb ihrer Rekrutierungskampagne z.B. Folgendes schreibt:
"SEI DIR BEWUSST DARÜBER, DASS DU DICH MIT DEINER UNTERSCHRIFT UND MIT DEM 1. TAG IN DER KASERNE BIS MINDESTENS ZUM ALTER VON 65 JAHREN BEI UNS VERPFLICHTEST.
SEI DIR BEWUSST DARÜBER, DASS WIR DICH UND DEINE ARBEITSKRAFT JEDERZEIT - AB SOFORT UND FÜR DIE NÄCHSTEN JAHRZEHNTE - ZU JEDER FÜR UNS BENÖTIGTEN TÄTIGKEIT ZWANGSVERPFLICHTEN WERDEN.
SEI DIR BEWUSST DARÜBER, DASS DEINE FREIWILLIGKEIT (Z.B. ZUR ABLEISTUNG DES WEHRDIENSTES) IN WIRKLICHKEIT ZU EINER STRAFBEWEHRTEN VERPFLICHTUNG FÜHRT."
Der Teufel steckt im Detail - oder hier genauer gesagt in der Umgehung der Freiwilligkeit auf zweiter Instanz.
Für alle, die nicht die nächsten Jahrzehnte (selbst in Friedenszeiten) permanent die Befürchtung haben wollen, dass die Bundeswehr sie aus ihrem Leben reißt, um ihre Arbeitskraft für deren Zwecke zu benutzen, sei wiederholt und eindringlich empfohlen: Beruft Euch auf das grundgesetzliche Recht auf Kriegsdienstverweigerung gem. Artikel 4 III GG. Und stellt die Anträge schnellstmöglich, denn es ist abzusehen, dass es hier weitere Verschärfungen und Einschränkungen der grundgesetzlichen Freiheiten geben wird. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch für die Vorbereitung auf einen Krieg, also in Friedenszeiten (siehe allgemeiner Wehrdienst), und berührt demnach genau den Kern dieses Verpflichtungsgesetzes von Boris Pistorius.
Für das KDV-Verfahren sind folgende Unterlagen notwendig:
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung besteht aus drei Dokumenten:
Einem Anschreiben, welches den Satz „Hiermit verweigere ich nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe“ beinhalten muss, einem tabellarischen Lebenslauf mit kurzen persönlichen Angaben und dem Begründungsschreiben für die Verweigerung, indem so persönlich wie möglich begründet werden muss, warum einem aus Gewissensgründen kein Dienst an der Waffe möglich ist und man nicht auf einen anderen Menschen schießen kann/würde. Genauere Hinweise dazu findet Ihr auf den oben verlinkten DFG-VK-Seiten dazu.
Die Dokumente schickt Ihr dann alle zusammen postalisch als Einschreiben mit Rückschein an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstraße 1000, 50737 Köln. Ihr könnt Euch aber auch vor Absendung noch einmal bei der DFG-VK Tipps einholen, dafür könnt Ihr Euch direkt an den entsprechenden Berater Eures Bundeslandes wenden.
Selbstverständlich können auch alle aktuellen Reservisten (und Soldaten) diesen Antrag stellen. Das würde ich v.a. den 800.000 offiziell aus der Rechnung ausgeklammerten Reservisten empfehlen, denn es drängt sich schon die Frage auf, was denn mit ihnen geplant ist. Oder geht es gerade um sie bei diesem Pflichtgesetz, weshalb sie auch nie erwähnt werden, eine stillschweigende Massenmobilisierung?
Und einen Schritt weiter gedacht: wenn sie jetzt dieses Gesetz verabschieden und in absehbarer Zeit die Wehrpflicht wieder einführen, dann sind automatisch alle (Männer und ggf. Frauen) nicht "nur" wehrpflichtig für ein paar Monate, sondern zwangsläufig aufgrund dieses Gesetzes jahrzehntelang verpflichtet, auf Anordnung der Bundeswehr dort zu dienen. Die nächsten Generationen - also die Gesamtgesellschaft - wäre somit fast lebenslänglich der Bundeswehr verpflichtet. Das wäre wohl die massivste Einschränkung der Grundrechte seit es das Grundgesetz gibt.
Noch enthält es den Artikel 4 III GG.
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